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Allgemeine Mietbedingungen

I. Das Fahrrad und seine Benutzung

  1. Mit der Übergabe des Fahrrades versichert die Vermieterin, dass es sich samt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, einwandfreien und sauberen Zustand befindet.
  2. Das Fahrrad ist ab dem Zeitpunkt der Übergabe voll gegen Diebstahl und Vandalismus versichert. Voraussetzung dafür ist, dass die mietende Person das Rad wie unten beschrieben sichert.
  3. Die Vermieterin stellt zur Sicherung des Fahrrades ein passendes Schloss kostenfrei zur Verfügung.
  4. Die mietende Person verpflichtet sich, das Fahrrad unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, nur auf befestigten Wegen und für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen.
  5. Das Fahrrad darf ausschließlich von der mietenden Person, oder von ihr autorisierten Personen gefahren werden.
  6. Ohne schriftliche Genehmigung der Vermieter*in darf das Fahrrad weder für Auslandsfahrten noch für rechtswidrige Zwecke verwendet werden.
  7. Auslandsfahrten sind ohne zusätzliche schriftliche Genehmigung lediglich nach Belgien bzw. in die Niederlande gestattet.

II. Pflichten von Mietenden

  1. Die Mieter*in verpflichtet sich, das Fahrrad sachgemäß zu behandeln, gemäß den technischen Regeln zu pflegen und sicher abzustellen. Das Fahrrad muss an einem festen Objekt wie einer Laterne gesichert werden, zusätzlich ist das Rahmenschloss zu verwenden.
  2. Etwaige Mängel, die während der Mietzeit auftreten, sind der Vermieterin unverzüglich zu melden.
  3. Abnehmbare Displays und Akkus dürfen niemals unbeaufsichtigt am Fahrrad belassen werden.

III. Reparaturfall

  1. Bei Schäden ist die mietende Person verpflichtet, die Vermieterin unverzüglich darüber zu informieren.
  2. Die Reparatur hat in jedem Fall durch die Vermieterin stattzufinden, diese ist für die Mieter*in kostenfrei
  3. Sollte das Fahrrad bei einem anderen Fachhändler während der Mietzeit repariert werden, trägt die Mieter*in die vollständigen Kosten der Reparatur - eine Kostenübernahme durch die Vermieterin erfolgt in diesem Fall nicht.

IV. Unfall / Diebstahl

  1. Die mietende Person muss die Vermieterin umgehend informieren, falls das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wird oder gestohlen wird. Im Falle eines Unfalls ist ein detaillierter schriftlicher Bericht mit einer Skizze vorzulegen, der die Namen, Adressen der Beteiligten Personen sowie etwaige Zeugen und die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthält.
  2. Alle Mietobjekte sind von uns mit einem GPS Tracker ausgestattet, um das Mietobjekt im Falle von einem Diebstahl orten und von der Polizei wiederbeschaffen zu lassen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser GPS Tracker nicht zur Überwachung unserer Kundinnen und Kunden genutzt wird. 

V. Haftung

  1. Das Fahrrad muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, wie es übernommen wurde.
  2. Die mietende Person haftet für schuldhafte Beschädigungen des Fahrrades und für die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten, einschließlich der Schadensnebenkosten.
  3. Sofern ein Dritter der Vermieterin die Schäden ersetzt, ist die mietende Person von ihrer Ersatzpflicht befreit.

VI. Selbstbeteiligung

  1. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, der mietenden Person selbstverschuldete Schäden am Fahrrad in Rechnung zu stellen.

VII. Rückgabe des Fahrrads

  1. Das Fahrrad muss spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Ort an die Vermieter zurückgegeben werden. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf eigenes Risiko der mietenden Person.
  2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung der Vermieterin vor Ablauf der Mietzeit.
  3. Die Vermieterin ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach der Rückgabe des Fahrrades Mängel zu beanstanden, für die die mietende Person haftbar ist.
  4. Die Vermieterin trägt die Beweislast dafür, dass die mietende Person für die nach der Rückgabe des Fahrrades aufgetretenen Mängel haftbar gemacht werden kann.

VIII. Abschließendes

  1. Weitere Nebenabreden wurden nicht getroffen, und Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, einschließlich dieser Klausel.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

IX. Kautionszahlung

Für jedes Mietobjekt ist eine Kautionszahlung von 200,00€ bei Abholung erforderlich. Diese Sicherheitsleistung wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Gegenstandes erstattet. Die Zahlung kann per Kreditkarte oder in bar erfolgen. Eine Ausnahme liegt bei Rädern im Service vor. Als in Kaution genommen gilt dann das Rad im Service.

Die Reservierung erfordert entweder eine vorab autorisierte Kreditkartenzahlung oder eine Barzahlung vor Ort. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kreditkarte ausreichend gedeckt ist.

Die Kautionszahlung ist obligatorisch gemäß unseren Geschäftsbedingungen, um sicherzustellen, dass die Gegenstände verantwortungsbewusst behandelt werden. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. 


Stand: August 2025

Madame Cargo

Cargo bikes for everyday use
and adventures

Nippgen und Nippgen GbR
Paulusstraße 13-15
52064 Aachen
Germany

  • +49 241 475 90358
  • service@madamecargo.de


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Mon: 9-13 & 15-18

Tue & Wed 9-16

Thu & Fri 9-13 & 15-18

Sat 9-12, from 12 only with appointment

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Additional closures:

Wednesday, 28 January

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