Förderung, Leasing, Versicherung & Bonus
Wir präsentieren euch hier verschiedene Optionen für euer Lastenrad
Lastenradförderungen
Private & gewerbliche Lastenrad-Förderung im Überblick
Nicht nur sind sie praktisch für den Alltag, sondern auch ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Auch die Politik hat dies erkannt und fördert den Gebrauch von Lastenrädern, sowohl privat als auch gewerblich.
Die gute Nachricht: Viele Bundesländer und Kommunen unterstützen den Kauf von Lastenrädern mit finanziellen Anreizen.
Wir haben für dich unten zusammengefasst, welche Fördermöglichkeiten es in Aachen gibt.
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Stadt Aachen
Private Lastenradförderung
Die Stadt Aachen bietet privaten Haushalten bis zu 2.500 € Zuschuss für den Kauf eines Lastenrads. Je nach Haushaltseinkommen variiert der maximale Betrag.
Wer kann gefördert werden?
Familien
Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
Lebenspartnerschaften
Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
Alleinerziehende
Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
Besondere Fälle
Schwerbehinderte, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Multiplikator*innen (z.B. Erzieher)
Was wird gefördert?
- Neue Lastenräder: Zwei- oder dreirädrige Lastenräder mit mindestens 45 kg Zuladung und 70 Litern Transportvolumen
- Longtails: Nur wenn sie eine feste Ladefläche haben oder spezielle Anbauteile für den Lastentransport
Das Lastenrad muss keine Möglichkeiten zum Kindertransport vorsehen. Es kann auch für den reinen Lastentransport von z.B. Einkäufen oder Schulrucksäcken gefördert werden.
Wichtige Bedingungen:
- Es muss zuerst ein Förderungsantrag gestellt werden, bevor die Bestellung ausgelöst werden kann.
- Erstwohnsitz in Aachen
Zusätzliche Informationen:
- Es können auch spezielle Fälle gefördert werden, wie z.B. Transporträder für Schwerbehinderte oder Spezialräder für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
- Leasing und Finanzierung des Rades ist möglich, es muss jedoch im Förderantrag angegeben werden.
- Die Stadt behält sich das Recht vor, Förderanträge abzulehnen.
Einkommensgruppe Jahreseinkommen | Zu versteuerndes Jahreseinkommen | Förderhöhe E-Lastenrad | Förderhöhe Lastenrad ohne Motor |
1 | bis 28.000 € | 2.500 € | 1.250 € |
2 | bis 40.000 € | 2.200 € | 1.100 € |
3 | bis 54.000 € | 2.000 € | 1.000 € |
4 | bis 68.000 € | 1.600 € | 800 € |
5 | bis 87.000 € | 1.200 € | 600 € |
6 | bis 105.000 € | 800 € | 400 € |
7 | bis 120.000 € | 300 € | 150 € |
8 | > 120.000 € | 0 € | 0 € |
STAWAG
Für alle STAWAG Kund*innen im PLZ Gebiet 52XXX
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Wichtig: Der Förderantrag muss innerhalb eines Monats nach Kauf eingereicht werden! Vor dem Kauf muss kein Antrag gestellt werden.
Bundesförderung BAFA
Nur für Gewerbetreibende
Was kann gefördert werden?
Die BAFA fördert den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern, die speziell für den fahrradgebundenen Lastenverkehr konzipiert sind – also den Transport von Gütern mit dem Fahrrad. Gefördert werden nur fabrikneue, serienmäßig hergestellte Fahrzeuge, die als integraler Bestandteil des Fahrrads konzipiert sind und mehr Transportvolumen bieten als herkömmliche Fahrräder. Zudem müssen sie zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.
Nicht förderfähig sind Lastenräder, die
- für den Personentransport konzipiert sind (z. B. Rikschas),
- für private Einsatzzwecke (z. B. Einkäufe, Arbeitswege) angeschafft werden,
- als Verkaufsstand bzw. für Verkaufsaufbauten (z. B. Getränkeverkauf) oder als dauerhafter Werbe- bzw. Informationsstand genutzt werden,
- geleast oder durch Mietkauf angeschafft werden,
- für Sharingzwecke angeschafft werden,
- gebraucht erworben werden oder mit überwiegend gebrauchten Bauteilen ausgestattet sind,
- mit einem Elektromotor nachgerüstet werden,
- nicht fabrikneu sind.
Wer kann gefördert werden?
Förderanträge können von privaten Unternehmen, freiberuflich Tätigen sowie Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (etwa Hochschulen) gestellt werden. Gebietskörperschaften wie Kommunen und deren Einrichtungen sowie Vereine sind hingegen nicht antragsberechtigt.
Antragsverfahren
Interessierte Stellen stellen den Antrag über die BAFA-Antragsplattform. Vorab sollten das Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie und weitere Ausführungen sorgfältig gelesen werden, um alle Voraussetzungen und Förderungsvorgaben zu verstehen.
Nach Erhalt eines Förderbescheides ist ein Verwendungsnachweis einzureichen, der den sachgerechten Einsatz der geförderten Maßnahmen dokumentiert.
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